Neben zahlreichen Stiftungen und auch individuell anzusprechenden, privaten Unterstützern gibt es folgende Fördermöglichkeiten im Land Sachsen-Anhalt für literarische Projekte.
Land Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte der literarischen Erbepflege, der Kinder- und Jugendliteratur und überregionale Veranstaltungsreihen sowie Stipendien und Druckkostenzuschüsse für den literarischen Nachwuchs. Ein Antrag ist beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt zum 30. September für das Folgejahr zu stellen. > zur Webseite
Kunststiftung Sachsen-Anhalt
Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt fördert literarische und interdisziplinäre Projekte sowie Autorenstipendien. Es gibt jährlich zwei Termine für die Antragstellung. > zur Webseite
Darüber hinaus: Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten (ALG)
Der Dachverband der literarischen Gesellschaften und Literaturmuseen fördert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien literarische Projekte. Es gibt jährlich zwei Termine für die Antragstellung im Rahmen der allgemeinen Projektförderung (31. Januar und 31. Juli). Anträge für kleinere Projekte können im „Vereinfachten Verfahren“ jederzeit gestellt werden. Eine Mitgliedschaft des Antragstellers in der ALG ist wünschenswert. Gemeinschaftsprojekte mit anderen ALG-Mitgliedern sind vor dem Hintergrund des Vernetzungsgedankens besonders willkommen. > zur Webseite